Tierschutzgerechtes Hundetraining (tgHund)

Tierschutzgerechtes Hundetraining (tgHund) ist eine Initiative von Hundewelten Deutschland und dem Deutschen Gebrauchshundeverband mit dem Ziel, einen weltweiten Qualitätsstandard zu etablieren, der tierschutzwidrige Handlungen in der kommerziellen und nicht kommerziellen Hundeausbildung und Hundeerziehung ausschließt.

Unsere Verpflichtung ist der hilfsmittelfreie und gewaltlose Umgang mit dem Hund.

Ganzheitliche Akzeptanz und Respekt gegenüber der Natur des Hundes leiten alle unsere Entscheidungen.

Unser Ziel ist ein flächendeckendes Netzwerk aus kompetenten Hundetrainern und Therapeuten, die auf Gewalt und Starkzwang in der Hundeausbildung verzichten.

Initiative tierschutzgerechtes Hundetrainingtierschutzgerechtes Hundetraining

Selbstverpflichtung

Die Unterstützer von tgHund haben sich selbst verpflichtet, auf jeglichen Einsatz von Starkzwang und das Anwenden von Techniken und Mitteln zu verzichten, die Meideverhalten beim Hund implizieren.

Auf den Einsatz bzw. die Anwendung folgender tierschutzwidriger Handlungen bzw. den Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel hat sich der Verwender des Siegels als Qualitätsstandard zur freiwilligen Selbstkontrolle verpflichtet:

Keine Bestrafung, kein Leinenruck, kein Nackenschütteln, keinen Schnauzengriff, keinen Alphawurf, kein Kopfhalfter, keine Stachelhalsbänder, keine Stromhalsbänder, keine Würgehalsbänder, keine Rütteldose, keinen Klicker, keine Wasserpistolen, keine Schläge und Tritte, keine Wurfdiscs/Wurfketten, keine Sprühhalsbänder.

Tierschutzgesetz

§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen

darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden

muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

§ 3 Es ist verboten,

einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen

einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist

an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können

ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind

ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,

ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses Verhalten bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen

ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.

Vorteile des Qualitätssiegels

  • Für den Hundehalter als Kunde ist es die Gewissheit, dass der konsultierte Hundetrainer oder Hundetherapeut tierschutzkonform arbeitet.
  • Das Unternehmen (Hundeschule etc.) erhält durch das Siegel ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Mitbewerbern.
  • Der Endkunde (Hundehalter, Hilfesuchender bei Hunden mit Fehl- und Problemverhalten) erhält ein eindeutiges Unterscheidungsmerkmal, nach dem er sich für die bestmögliche Variante in Bezug auf die zum Einsatz kommende Trainingsmethode entscheiden kann, nämlich eine gewalt- und hilfsmittelfreie Alternative für sich und seinen Hund bei Training und/oder Therapie.

Verwendung und Nutzung

Die Verwendung des Qualitätssiegels ist kostenlos und kann von Fachkreisen (gewerblichen Unternehmen, hier Inhaber oder Geschäftsführer) sowie von nicht gewerblich tätigen Einzelpersonen oder Vereinen zu Werbezwecken (Homepage, Visitenkarten, Flyer, Plakaten, Videos etc.), also in allen digitalen Medien und Printmedien, verwendet werden.

Der Verwender garantiert die Vorgaben des tgHund einzuhalten und bestätigt dies explizit.

Jeglicher Missbrauch oder Verstoß gegen die Richtlinien wird mit der Untersagung der Nutzung des Qualitätssiegels in allen bis dahin verbreiteten Medien geahndet.

tierschutzgerechtes Hundetraining

Der Zusatz: Tierschutzgerechtes Hundetraining ist erlaubt!

Ein Link zu dieser Seite ist Pflicht, um Hundehalter darüber zu informieren, welchen Kriterien das Qualitätssiegel unterliegt!

Urheberschutz und Nutzung: Dieses Siegel unterliegt dem gesetzlichen Urheberrechtsschutz. 

Der Urheber räumt Ihnen das Nutzungsrecht ein, sich eine Kopie anzufertigen. 

Nicht berechtigt sind Sie, das Siegel zu verändern und/oder weiterzugeben. 

Wenn nicht ausdrücklich anders deklariert, liegen die Urheberrechte bei Hundewelten Deutschland.