Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen für die Onlinebuchung von Veranstaltungen

§ 1           Geltungsbereich, Kundeninformation: Vertragssprache

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Hundewelten Deutschland – Gerhard Wiesmeth, Am Stadtpark 11c, 59368 Werne (nachfolgend auch Veranstalter genannt) und den Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend auch Teilnehmer genannt), die über unsere Internetseite Seminare bzw. Ausbildungsprogramme (nachfolgend auch Veranstaltung genannt) buchen.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2           Zustandekommen des Vertrags

(1) Die auf unserer Website eingestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, eine Veranstaltung zu buchen.

(2) Sie erhalten auf unserer Website die erforderlichen Informationen über die von uns angebotenen Veranstaltungen, wie z.B. Kursprogramm, Veranstaltungsort, Zahlungsbedingungen. Sofern Sie die jeweilige Veranstaltung zu den gemachten Bedingungen kostenpflichtig buchen wollen, müssen Sie das hierfür vorgesehene Online-Anmeldeformular aufrufen und die entsprechenden Angaben machen. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons „kostenpflichtig anmelden“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags ab. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigungs-E-Mail, welche jedoch noch nicht die Annahme Ihres Angebots darstellt

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, das von Teilnehmern über unsere Website abgegebene Angebot innerhalb von 7 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an dieses gebunden.

§ 3           Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von uns gespeichert. Teilnehmer haben über unsere Website keinen Zugriff auf die von Ihnen vorgenommenen Buchungen. Der Veranstalter schickt den Teilnehmern die AGB per E-Mail zu, die AGB sind aber auch jederzeit über die Website des Veranstalters einsehbar. Wenn Teilnehmer die Beschreibung der von ihnen gebuchten Veranstaltung auf der Website des Veranstalters für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Buchung z.B. einen Screenshot anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.

§ 4           Kundeninformation: Korrekturhinweis

Teilnehmer können ihre Eingaben vor Abgabe der Buchung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Zudem können sie den Buchungsprozess auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

§ 5           Durchführung der Ausbildungen und Lehrgänge

(1) Für die Methodik und Didaktik der gebuchten Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich. Stellt der Veranstalter während der Ausbildung fest, dass die Teilnehmer nicht die nach der Kursbeschreibung erforderlichen Vorkenntnisse bzw. Voraussetzungen mitbringen, so kann er entsprechende Änderungen des Kursablaufs vornehmen, sofern hierdurch das Ausbildungsziel nicht verfehlt wird und dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat. Dem Veranstalter steht in diesem Rahmen ein entsprechender pädagogischer Ermessensspielraum zu.

(2) Die Ausbildungen und Lehrgänge findet an dem in dem Anmeldeformular genannten Ort statt. Evtl. erforderliche Änderungen des Veranstaltungsortes werden dem Teilnehmer frühzeitig, mindestens jedoch 4 Tage vor Seminarbeginn mitgeteilt. Sollte dem Teilnehmer die Änderung des Veranstaltungsortes nicht zumutbar sein, so wird diesem ein Recht zur fristlosen Kündigung eingeräumt. Im Falle einer solchen Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch des Veranstalters hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen bestehen.

(3) Der Teilnehmer hat die Kosten der Anreise, Verpflegung, Unterkunft und sonstigen nicht in der Kursbeschreibung enthaltenen Leistungen selbst zu tragen.

(4) Der Veranstalter garantiert keinen Erfolg. Er wird jedoch nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Teilnehmern einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung anstreben.

(5) Die Ausbildungen zum zertifizierten Hundetrainer SDTS® und zertifizierten Hundetrainer DGHV beinhalten keine automatische Berufserlaubnis i.S.v. §11, Abs.1, Satz 1, Nr. 8f. TierSchG zur gewerblichen Tätigkeit. Die Erlaubnis wird im Rahmen eines förmlichen Antragsverfahrens von der zuständigen Behörde erteilt, die die Erlaubnisvoraussetzungen, insbesondere die für die Erteilung der Erlaubnis erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, in eigener Verantwortung feststellt.  

(6) Der Veranstalter informiert den Teilnehmer vor und während der Ausbildung über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

§ 6          Erteilung und Verwendung von Zertifikaten

(1) Sofern die gebuchte Veranstaltung den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung vorsieht, erhält der Teilnehmer nach deren Bestehen ein Zertifikat über die von ihm erreichte Qualifikation. Ab Erhalt des Zertifikats ist der Teilnehmer dazu berechtigt, gegenüber Dritten und in der Öffentlichkeit auf die von ihm erworbene Qualifikation hinzuweisen.

(2) Eine Verwendung der Bezeichnungen Hundetrainer nach D.G.H.V. Standard, Hundetrainer SDTS/ Problemhundeberater/ Systemhundeberater/ Besuchshundebegleiter/ Ernährungsassistent Hund®“ sowie „S.D.T.S®“ zu Zwecken der Ausbildung Dritter ist dem Teilnehmer nicht gestattet. Dieses Verbot gilt auch für Schreibweisen, die eine Verwechslungsgefahr mit den vom Veranstalter verwendeten Bezeichnungen hervorrufen könnten.

(3) Sollte der Teilnehmer gegen § 6 Abs. 2 verstoßen, kann der Veranstalter für jeden Fall der schuldhaften Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR geltend machen. Dem Teilnehmer bleibt es jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Veranstalter behält sich alle Schutzrechte an dem von ihm entwickelten Konzept und den von ihm verwendeten Bezeichnungen/Kennzeichen vor.

(5) Der Absolvent erhält nach bestandener Abschlussprüfung zum zertifizierten Hundetrainer SDTS® und zertifizierten Hundetrainer DGHV zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde ein Abschlusszertifikat und eine Detailbeschreibung der Ausbildung und der im Rahmen der Ausbildung vermittelten Inhalte.

§ 7           Mitwirkungspflichten des Teilnehmers/Störungen durch den Teilnehmer/Kündigung durch den Veranstalter

(1) Der Teilnehmer hat die vom Veranstalter gemachten und sachlich nachvollziehbaren Hinweise bezüglich der Durchführung der Veranstaltung zu beachten. Er ist verpflichtet an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung mitzuwirken und somit zum Ausbildungserfolg beizutragen. Störungen des Ausbildungsablaufs und Gefährdungen anderer Teilnehmer sind zu unterlassen.

(2) Wer als Teilnehmer nachhaltig gegen seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verstößt und damit die Abhaltung eines ordnungsgemäßen Kursunterrichts gefährdet, kann von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall steht dem Veranstalter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Auch bleibt in diesem Fall der Anspruch des Veranstalters auf die vollständige Vergütung bestehen.

§ 8           Hindernisse bei der Leistungserbringung

(1) Sofern die in der Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht bis 14 Tage vor Beginn des Kurses erreicht wird, behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor, den Kurs zu verschieben bzw. nicht stattfinden zu lassen. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Er kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und die bereits geleistete Vergütung zurückverlangen.

(2) kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder einem sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin stattfinden, ist der Veranstalter unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers berechtigt, einen  Ersatztermin bzw. einen anderen Trainer zu benennen. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert.

(3) Hindernisse bei der Leistungserbringung, die ihre Ursache bei den Teilnehmern haben, lassen den Vergütungsanspruch des Veranstalters unberührt.

§ 9           Kündigung von Fernunterrichtsverträgen

1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der dreimonatigen Mindestvertragslaufzeit nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nach §5 Abs. 1 S.2 FernUSG bleibt das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.

(2) Der Fernunterrichtsvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Monaten geschlossen. Danach endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Liegt die Gesamtlaufzeit des Fernlehrgangs unter drei Monaten, ist die Mindestdauer gleich der Fernlehrgangsdauer.

(3) Wenn alle Leistungen in Anspruch genommen werden, sind die vollen Fernlehrgangsgebühren zu begleichen.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform.

(5) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

§ 10           Rücktritt/Stornogebühren

(1) Tritt der Teilnehmer von der gebuchten Veranstaltung zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:

- ab 14 Tage nach Vertragsabschluss werden 10% der vereinbarten Vergütung fällig;

- bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 20% der vereinbarten Vergütung fällig;

- bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der vereinbarten Vergütung fällig;

- bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig;

(2) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

(3) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung/Stornogebühren sei überhaupt nicht entstanden oder der eingetretene Schaden sei niedriger als die festgesetzte Pauschale. Nur zur Information wird auf die Möglichkeit des Teilnehmers verwiesen, einen Ersatzteilnehmer benennen zu können. Eine Verpflichtung zur Benennung eines solchen Ersatzteilnehmers besteht jedoch nicht.

(4) § 10 gilt nicht für Fernunterrichtsverträge

§ 11       Vergütung/ Zahlungsmodalitäten

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich die während des Buchungsvorgangs angegebene Vergütung an den Veranstalter zu zahlen. Dem Teilnehmer stehen dabei die angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung.

(2) Nach Abschluss des Vertrags erhält der Teilnehmer eine Rechnung an die von ihm angegebene Anschrift zugesendet.

(3) Die   Nichtteilnahme an der Veranstaltung lässt den Vergütungsanspruch des Veranstalters unberührt.

§ 12        Kundeninformation: OS-Plattform und Streitbeilegungsverfahren

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

(2) Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren iSd Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.

§ 13       Haftung

(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 12 eingeschränkt.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzungen beruhen, haftet der Veranstalter unbeschränkt. Der Veranstalter haftet weiterhin im Rahmen abgegebener Garantien sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(3) Soweit dem Veranstalter kein Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt aus solchen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerechnet werden muss. Die Haftung ist bei zurechenbaren Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen und eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) schuldhaft verletzt ist, ist unsererseits auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung unsererseits auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.

§ 14        Urheberrechtlicher Schutz der Kursunterlagen

Die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Kursmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Kursmaterialien sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der Ausbildung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Veranstalter, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und werden zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt.

§ 15        Schlussbestimmungen

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Er ist hinsichtlich seiner Pflichten aus dem Vertrag berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(4) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder Ihr Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, dann sind für alle Streitigkeiten die Gerichte an unserem Sitz ausschließlich zuständig

(5) Sollten Sie die Bestellung als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen vorgenommen haben, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(6) Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtstand hat.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.